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Alt 07.05.2004, 11:37   #2
Ener
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Ort: Goch
Fahrzeug: VW Typ 155 / 523iA Bj00
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Zitat:
Original geschrieben von sunshine
Wie sieht das denn aus wenn ich zwar ein Festigkeitsnachweis/
Gutachten vom E65 habe aber nichts für den E 38.
sunshine
Im Festigkeitsgutachten gehts um den Nachweis, das die Felgen die entsprechneden Achslasten aushalten.
Dauerfestigkeit nicht nur statisch (drauf stellen und gut is) sondern auch dynamisch (der Wagen bewegt sich ja auch). Ich weiss nicht ob der E65 leichter ist, wenn das so sein sollte kannst du mit dem Gutachten natuerlich nichts anfangen.

Gruss,
Rene

[Bearbeitet am 7.5.2004 um 12:38 von Ener]
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