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Alt 15.01.2014, 08:56   #32
patrik21149
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eBay-Name: buchtien
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So, kurzes Update. Der Käufer hat das Einschreiben, in dem ich ihm via Anwalt meinen Rücktritt vom Kaufvertrag mitgeteilt habe, bis heute nicht entgegengenommen. Mein Anwalt sagt, dass ich damit rein rechtlich bis heute an den Vertrag gebunden bin und das Auto nicht verkaufen darf. Tue ich es trotzdem, kann der Käufer mich theoretisch verklagen. Und auf meine Einschätzung hin, kein Gericht dieser Welt würde einer solchen Klage stattgeben, musste ich mir anhören, so etwas hätte es durchaus schon gegeben. Habt Ihr Töne? Jetzt soll ich auf meine Kosten eine Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher veranlassen. Es ist weit gekommen, wenn in diesem Land diejenigen, die das Recht eindeutig auf ihrer Seite haben, dafür auch noch bestraft werden. Während diejenigen, die sich komplett asozial verhalten, den Rechtschaffenen eine lange Nase drehen. Armes Deutschland!
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Patrik

Life is a Cabaret

Geändert von patrik21149 (15.01.2014 um 11:08 Uhr).
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