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Alt 14.05.2004, 09:06   #3
richy
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Fahrzeug: 530ia E61 Touring Bj. 5/2006
Standard Werkvertrag

Zitat:
Original geschrieben von JPM
Die Sachlage hängt rechtlich davon ab, welche Reparaturarbeiten der Werkvertrag beinhaltet. Normalerweise muss man bei Nichterfüllung Fristen zur Nachbesserung setzten und wenn diese nicht beachtet werden - muss man eigentlich nicht leisten also bezahlen. Jedoch weiß ich nicht was auf dem Werkvertrag festgelegt wurde und hinzu was da an AGB's ausgewiesen wird. Würde mich schriftlich an BMW wenden und Kulanz beantragen.

Gruß JPM
Werde mir die AGBs mal durchlesen. Werde heute mal versuchen mit dem GF zu reden, wie es nun weitergehen soll.

Danke für die Tips.

Richy
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