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Alt 12.01.2014, 19:43   #4
MK 750il
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Ort: Kraiburg
Fahrzeug: BMW 750 i E38, BMW 320d Touring E46
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Er muss es nicht beweisen dass der Wagen defekt war der Händler muss das Gegenteil beweisen.Wenn ein Händler ein Fahrzeug verkauft dann muss er darauf 12 Monate Gewährleistung geben auch wenn er das evtl. In dem Vertrag ausgeschlossen hat.
In den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht danach der Käufer.
Ich würde mir deshalb keinen Kopf machen und den Händler Anrufen und Fragen was ich machen soll, entweder er holt den Wagen und liefert ihn fünktionstüchtig oder er zahlt die Rechnung für die Reparatur bei einer anderen Werkstatt fertig.
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