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Alt 12.01.2014, 18:50   #3
kartal
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Zitat von Chrwezel Beitrag anzeigen
@ Andrzej
Nö nö, so läuft das hier nicht.

Da der Schaden gleich nach Kauf und überbringen geschehen ist, ist es wohl sehr wahrscheinlich das der Wagen mit einem Schaden verkauft wurde.

Rede mit dem Händler, das ist wichtig und sollte als erstes passieren.
Der Wagen mit einem Schaden verkauft wurde.

Beweise es,

Das hier vorhandene Problem ist die Nachweisbarkeit, in wie weit der Verkäufer von dem konkreten Schaden wusste und dies dann hätte angeben müsste.

Ist der Verkäufer eher technisch unbedarft, wird die Beweisführung nicht leicht bis nicht möglich. Immerhin wurde eine Probefahrt ausgeführt und es sind keine Probleme aufgefallen.

Eine Rückabwicklung wegen "arglistiger Täuschung" ist zwar grundsätzlich möglich, aber es muss auch eine "arglistige Täuschung" vorliegen: Dem Verkäufer muss es bewusst gewesen sein (als Tatsache) und er muss es vorsätzlich (bewusst, mit Absicht) verschwiegen haben.


U.S.W
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