DU bist verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges!
Wenn du ein Fahrzeug kaufst, dann übernimmst du dieses gemäß des Kaufvertrages... und wenn darin nicht steht: "in verkehrssicherem Zustand" (bzw. sinngemäß entsprechend) dann musst du dafür sorgen dass dieser Zustand eintritt, bevor du fährst. Nach Monaten wirst ebenfalls DU in der Beweispflicht stehen, dass der Mangel beim Kauf bereits bestand...

HU ist zwar eine Pflicht, doch die Abnahme ist eine unverbindliche Momentaufnahme des Fahrzeuges... wichtig hierbei ist das "unverbindliche" und der "Moment"

Es sind schon Fahrzeuge aus dem TÜV-Gebäude heraus gefahren und draussen vor dem Tor, mit frischer Plakette, auseinander gebrochen
