Das Fahren ohne ABE ist eine Ordnungswidrigkeit, aber ohne ABE ist auch der Versicherungsschutz erloschen und somit wird es zu einer Straftat... weiterhin ist fahrlässige oder gar grob fahrlässige Körperverletzung bestimmt keine Ordnungswidrigkeit

und darauf läuft es im Falle eines Personenschadens hinaus...