Das war auch meine Überlegung das der Alpina Tacho auf den größeren Durchmesser der Alpina-Räder geeicht ist. Das würde aber auch heissen das der Tacho (sofern jemand seinen Alpina im Winter fährt) dann mit der Serien-Winterbereifung ungenau ist, was allerdings mit 6% noch dicke im gesetzlichen Rahmen wäre. Ebenfalls würde das meine Aussage bestätigen, das bei dieser Reifenkombi auf anderen 20" Felgen eigentlich auch eine Tachoangleichung von Nöten wäre...
Die Richtlinie zu §57 StVZO sagt folgendes aus:
Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen .
Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10% zuzüglich 4 km/h.
Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen.
Aber wie ich schon schrieb hat dazu wohl jeder TÜV-Sachverständige eine andere Auffassung, man kann also Glück haben oder Pech bei der Eintragung dieser Kombi.
Geändert von mahooja (07.01.2014 um 15:06 Uhr).
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