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Alt 29.12.2013, 10:16   #6
Michl75
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Guten Morgen,

also ich hab seit ich den ersten Beitrag geschrieben habe jede Menge zu diesem Thema "Xenon und LWR bzw. ALWR" gelesen.

Habe ich den letzten Beitrag gerade richtig verstanden und auch die gesetzlichen Bestimmungen???

Wurde das Xenon vor April 2000 eingebaut z. B. so ein HID Xenon-Nachrüstset, hätte nach damaliger Gesetzeslage kein ALWR und Waschanlage vorhanden sein müssen?
Um die Frage etwas zu vertiefen - wäre so ein Nachrüstset vor 04.2000 eingebaut gewesen und dieses wäre nun defekt... und ich ersetze nun das alte, weil defekt, durch ein neues (ohne Licht wäre ja noch schlechter ) würde STVO konform sein?

Also ich glaube stark, wenn ich da an einen der freundlichen und kompetenten grünen Herren komme hätte ich wohl mit der Argumentation schlicht weg verloren! Kaum zu glauben, dass der einem das abnimmt. Allein schon aus dem Grund heraus, weil er sich dann in seiner Kompetenz bedroht fühl und dann wird erst mal gezeigt wer den "Hammer in der Hose hat".

Hatte vor vielen Jahren mal so eine Begegnung mit einem Auspuffaufsatz für einen E30. Das hat mich damals zu DM Zeiten noch einige 100 Mark gekostet, 3 Punkte und jede Menge ärger, nur weil ich auf den Auspuff vom ATU so einen Aufsatz aus 1 macht 2 aufgeschraubt habe.
Die Argumentation weis ich heute noch sehr genau "So ein Aufsatz fungiert wie eine Pfeife und verleiht den ausströmenden Abgasen eine höhere Durchlassgeschwindigkeit was wiederum zu einer besseren Leistung führen würde". Das hätte mich damals schon fast die Betriebserlaubnis gekostet, laut dem kompetenten Herren.
Ich kann zum heutigen Zeitpunkt da zwar nur noch den Kopf schütteln, aber man wird ja schlauer...

Aber wie gesagt, bei Xenon ohne ALWR und Waschdüsen, wird die Argumentation wohl deutlich schwieriger...
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