Grundsätzlich musst du nicht das Beseitigen der Schäden bezahlen sondern den aus den Schäden resultierenden Wertverlust.
Aus deiner Aufstellung ist jetzt nicht zu entnehmen, was von der BMW Leasing angesetzt wurde.
Es gibt gewisse Punkte, die fallen unter die normale Abnutzung. Dellen in der Regel, wenn sie "Fingernagel" groß sind. Insbesondere in den Bereichen, in denen normale Parkschäden sind.
Steinschläge sind in der Regel vertragsgemäße Nutzung, wenn sie nicht über eine gewisse Anzahl/qcm gehen.
Kratzer dürfen nicht bis auf die Grundierung gehen. Sind diese oberflächlich entspricht dies einer vertragsgemäßen Nutzung. Außer, sie gehen ringsum ums Auto. Insbesondere im Bereich der Stoßfänger, Türgriffe, Kofferraum etc. sind oberflächliche Kratzer nicht zu beanstanden.
Ich würde mal auf dem Protokoll nachsehen, ob die Wertverluste oder die Kosten der Beseitigung angesetzt sind.
Noch ein Punkt: Die Kosten der nicht vertragsgemäßen Nutzung sind nicht mit Mehrwertsteuer abzurechnen.
Grundsätzlicher Tipp: Immer bei der Begutachtung dabei sein. Eventuell Fahrzeug vor der Rückgabe begutachten lassen und dann "Schäden" noch selbst beheben lassen. Gerade Kratzer lassen sich dann schnell noch, für einen ganz schmalen Toto, polieren.
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