Hallo
Schreibe Ihm umgehend eine " Mahnung " per Einschreiben mit der Aufforderung den Wagen bis zum 20.12.2013 abzuholen und zu bezahlen .
Schreib Ihm auch das Du , falls Er dem nicht nachkommt den Kaufvertrag als ungültig erklärst .
Im Gegenzug solltest du bei Ebay einen Fall eröffnen und den Käufer darum bitten die Transaktion zustornieren .
Stimmt er dem zu , kannst du den Wagen wieder verkaufen und anbieten .
( Deine Ebay Gebühr wird dir erstattet )
Solltest Du den Wagen jetzt gerade aktuell verkaufen und der Käufer meldet sich einen Tag später , wird das ein Spiel ohne Ende ... Weil ja ein Kaufvertrag besteht ...
Gruss Frank
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