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Alt 14.12.2013, 09:27   #6
Andimp3
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Zitat von patrik21149 Beitrag anzeigen
Wenn er das Einschreiben nicht annimmt bzw. abholt, kann ich als nächstes die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher versuchen. Die geben sich nämlich etwas mehr Mühe, forschen auch ein wenig herum, und dann kann ich nur noch vor Gericht klagen.
Vergiss das mit der Zustellung durch den GV bzw zumindest den Part dass der da rumforscht... der fährt hin kuckt ob ein Briefkasten da ist wo er das Ding dokumentiert reinwerfen kann und das wars.

Bestenfalls schaut er noch nach ner Klingel mit dem Namen wenn kein Briefkasten da ist.

Zitat:
Zitat von Captain_Slow Beitrag anzeigen
Wenn er tot ist oder in Koma liegt hast du pech
Das ist so nicht richtig ! Der Käufer war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages offensichtlich (Sofortkauf) noch am Leben. Wenn er danach verstorben ist gehen die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag auf die Erben nehmen. Soll heißen sie müssen das Fahrzeug abnehmen und bezahlen - es sein denn sie schlagen das Erbe aus.
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