beides ist aber ausdrücklich im Strassenverkehr NICHT zugelassen!
Da die Vorschrift aber bei der nächsten MFK ganz sicher überprüft wird, geht er ab dann zu Fuß...
Legal ist lediglich die ECE-Tagfahrlicht-Codierung und hierbei wird eben bei Zündung an das komplette Abblendlichtprogramm gestartet

Einzige Möglichkeit wäre neue Scheinwerfer mit original Ringen aus dem Zubehör mit E-Kennzeichung zu verwenden. Da dürfen die Ringe als Tagfahrlicht geschalten werden... und normales Standlicht bleibt davon unberührt.
Die MFK'ler sind in der Schweiz unerbittlicher als der korrekteste TÜV'ler bei uns
