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Alt 30.10.2013, 20:20   #3
Salvador Dali
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Zitat von dutchrockboy Beitrag anzeigen
Vorgeschichte:
Wir waren mit ein Leihwagen (kein f01) unterwegs. Neu. KM Stand 200. Also neu.
20 km gefahren. Nasser Fahrbahn, Hell, Lichtautomatik auf automatisch.lässige 90 km/H auf ruhige Autobahn.
Dann Polizei und Anzeige wegen Verkehrsgefährdung wegen
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Regen.
Die Bemerkung von der Polizistin: "haha, ja der war sicher auf Lichtautomatik, das passiert oft. Jetzt beim Anhalten ging das Licht wohl an, trotzdem 40€ plus 3 Punkte, bitte schön" Die Polizei unser Freund und Helfer.
Unabhängig der technischen Fragestellung würde ich juristisch dagegen vorgehen. Die Einschätzung ist eine höchst subjektive. Und nur weil es regnet, gibt es m.E. noch keine Pflicht, Licht einzuschalten. Insbesondere dann, wenn der Lichtsensor ein aussreichendes Licht misst, um noch mit Tagfahrlicht (was ja sicher leuchtete) zu fahren.
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