Zitat:
Zitat von schlaechter666
"Die gab´s ja auch als Original-Zubehör-Rad für das Auto"
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Der ETK findet sie aber nicht, nicht einmal für den 745i, immer nur 14 Zoll.
Die 15 Zoll Kreuzspeiche - 36 11 1 179 774 - findet man nur bei E 32, E 34 - und den 6er E 24, hier aber auch bloß in Form des 635CSi und M635CSi, nur BJe 88 und 89.
Zeitgenössisch sind sie allemal, das ist gar nicht die Frage.
Ohne Freigabe ist das ein klassischer Fall für eine Einzelabnahme gemäß § 21 StVZO in Verbindung mit § 19 Abs. 2 StVZO.
Und wenn sie ab Werk nachträglich freigegeben worden sein sollten (was hier noch niemand dargelegt hat..), dann müsste man sie trotzdem abnehmen lassen, nämlich in Form einer Anbaubestätigung nach § 19 Abs. 3 StVZO.
Einfach draufstecken und rumfahren kann m.E. nicht legal sein.
Olli