Hallo ...
Du bist nicht auf dem Holzweg !!! Wenn es ein Gutachten zB. für Felgen sein soll und die Felgen nur für den E296 sein sollen, ist zB. der V12 ohne die 4 kolben Bremsanlage gemeint - wenn es aber auf dem Gutachten eine Beschränkung für den E296/1 gibt, dürfen die Felgen bei einem zB. V12 mit 4 kolben Bremsanlage nicht gefahren werden ... Dies sollte nur ein Beispiel sein und ist nicht verbindlich ...
Also, in Deinem Fall ist keine Beschränkung auf die E32 Modelle aufgelegt ...
Gruss ...
@freak
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Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
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