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Alt 21.09.2013, 23:27   #6
agipcharly
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Fahrzeug: bmw e38 740i individual 07.1997
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du hast völlig recht,hinzu kommt das ich mein fahrzeug mit einer vollmacht nur eine woche verleihen darf weil gesetzesanderung seit februar. Konkret:ein freund und mitarbeiter hat mich gebeten sein auto nach ungarn mitzunehmen und zu reparieren,habe meine ungarische versicherung angerufen und gefragt ob es ein problem ist wenn er eine woche fahrt die sagten kein problem wenn das mitversichert ist das ein anderer fahrt. Habe daraufhin eine vollmacht geschrieben und er fuhr mein auto bis zur polizeikontrolle wo ihm der nette beamte sagte das er das auto nur eine woche lenken darf mit haupwohnsitz in salzburg. Das gilt für alle auslandischen kennzeichen auch für deutsche,glaube genau das ist das problem da salzburg an bayern grenzt und da könnte man ja sparen. Seit dem verleihe ich mein auto nicht mehr und einen e38 verleiht man sowieso nicht,brauch ma gar ned diskutieren
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