Habe die Jungs von Lowtec mal angeschrieben, die Antwort:
Guten Tag Herr Schmid,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zum grossen Teil sind die HiLOW Fahrwerke mit Tüv-Teilegutachten für § 19 STVZO eintragbar.
Im Anhang erhalten Sie das gewünschte TÜV-Gutachten für den BMW E 38.
Fahrwerke mit Herstellergutachten für Eintragung nach § 21 haben den Hinweis GH bzw. 147.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Bernd Schroll
Leider war kein Anhang (Gutachten) bei, habe aber nochmals zurückgeschrieben. Mal abwarten.
