Das schreibst Du völlig richtig, was die Versicherung betrifft! Deshalb habe ich ja auch auf den "Liebhaber"-Aspekt hingewiesen.
In der Oldtimer-Szene ist seit Heraufsetzen der Altersgrenze von 20 auf 30 Jahre der "Youngtimer" durchaus ein (feststehender) gebräuchlicher Begriff - z.B. als Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen, Rallys etc. Manche wollen für die Teilnahme 20 (also die ehemalige Oldtimer-Grenze), manche auch 25 Jahre.
Offiziell als Tarif mag es die "Youngtimer"-Prämie nicht geben, aber dafür eben die Vergünstigungen für unter Liebhaber-Gesichtspunkten gefahrene Fahrzeuge. Manche Versicherungen sprechen/schreiben in ihren Werbebroschüren auch durchaus von Youngtimern, manche wiederum nicht.
Wir meinen also durchaus das gleiche, ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass man auch so ein Fahrzeug wie den E 32 (in entsprechendem Zustand) - zumindest bei einigen Versicherungen - inzwischen nicht mehr nur zum Standardtarif versichern kann.
Grüße
Olaf
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