Sowas müsste explisiet auf deiner Rechnung vom Juli letzten Jahres ersichtlich sein, sprich wie lang und für was es Gewährleistung gibt.
So ins Blaue rein müsste man erst die Scheibe sehen, aber um es mal vorweg zu nehmen, Gewährleistung kannst Du nur bei einem Einbaufehler geltend machen.
Aber das ist das Risiko bei Frontscheiben, sie kann ewig halten aber auch schon nach ein paar Wochen den Geist aufgeben.
Mein Tip, schau Dir die Rechnung genau durch, vorallem wie lang Du Anspruch auf Gewährleistung hast und wenn dann für was. Alles Kleingedruckte (AGB) auf den Kopf stellen und durchforsten.
Irgendwo wird sicher was drin stehen, die Chancen stehen aber nicht gut da was machen zu können. viel Glück.
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