Zitat:
Zitat von Chevyman
Dann fragt man sich doch warum überhaupt so ein Aufsehen darum gemacht wird.
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Weil die Überlegung für nur genau die nachfolgende Konstellation gilt:
- wir bauen originales E 32 Xenon ein (D1 Brenner!)
- wir vollbringen einen originalgemäßen Einbau incl. Originalkabeln/-verbindern
- unser BMW muss ein BMW Typ 7/1 mit BE Nr. 296 Nachtrag IV oder höher sein
UND
- unser BMW muss ein 730i/iL M60, 740i/iL oder 750i/iL sein, für den 730i M30 gab es nie Xenon
UND
- sofern nicht Serie, muss er Niveauregulierung an der HA haben (oder auch diese noch nachgerüstet bekommen)
Dann - behaupte ich - kann man Xenon in der Karre haben und legal fahren,
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ohne SWRA
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ohne aLWR, ja sogar ohne mLWR (haben 7er mit Niveau ja ohnehin nicht)
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ohne jede Eintragung / Abnahme.
Analog gilt das für E 38 von Serienstart bis 1996, unter Verwendung ebenso alter Xenon-Teile (nix Facelift oder so..!).
Was will man denn auch abnehmen? Ein Bauteil, das die Fahrzeug-BE bereits kennt?
Olli