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Alt 28.08.2013, 14:44   #66
Markus525iT
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So lange es Xenon im "Empfänger-Auto" auch so ab Werk gegeben hätte (nur nicht bestellt wurde) und alles so wie ab Werk (Niveau oder eben die LWR) vorhanden ist - dann kann man das wohl wirklich nur durch die Abfrage der VIN feststellen.
Es kann durchaus sein, dass ein TÜV-Mensch so etwas tut (bei Airbags sagt man sowas ja auch schon).
Das ist aber unwahrscheinlich und die Polizei vor Ort kann so etwas nicht feststellen.
Im Unfall-Falle könnte es natürlich (findigen Anwalt vorausgesetzt) auch schon mal Ärger geben, wenn jemand eben selbiges raus findet und sich auf Blendung o.Ä. beruft.
Ich sehe da aber kein Problem, da es durchaus ja Mittel und Möglichkeiten gibt, eindeutig zu beweisen, dass es dieses Auto eben auch mit Xenon in genau der gleichen Bauart gegeben hat.
Wieso also sollte bei einem nachträglich wie ab Werk verbauten Xenon etwas "gefährlicher" sein als wenn das ganze ab Werk vorhanden war...


Wäre es nach Auslieferung ohne Xenon irgendwann mal nachgerüstet worden, müsste das doch meines Erachtens nach auch im Schein stehen?
So etwas musste doch sicher auch anno 95 eingetragen werden?

Der E34 hat aber eindeutig eine Sonderrolle, da es hier kein Xenon ab Werk gab.



Markus
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