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Alt 27.08.2013, 10:35   #9
ratbaron
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Zitat:
Zitat von Omicron_Delta Beitrag anzeigen
ich bin ja durch die Xenon Geschichte durch... hatte auch mal nen Thread dazu geschrieben.

Zum Thema ALWR... Das mit dem vor 2000 eingebaut ist so ne Sache.

ich habe mir damals mehrmals die info eingebaut; dass man bei nachträglicher Eintragung von Xenon in die Papiere mittlerweile eine Ultraschall ALWR braucht. dafür gitbs von Hella nen Nachrüstsatz; den ich auch drin hab. Vroher wollte der Tüv nicht; egal ob Niveu; EDC oder sonstwas. Wie das damals war zählt bei der heutigen Eintragung nicht mehr.

Dazu muss man Sagen dass die ein schnäppchen ist was inzwischen Bosch xenon-Sätze kosten. hella reate ich ab da die reflektoren aus kunststoff sind und massiv altern.

Umgerüstet habe ich leghal auf D2S; die lampenhalter die bei neueren Hella vorschaltgeräten dabei sind passen perfekt in die alte fassung; und lässt sich auch verriegeln; lichttests waren alle OK.

alles in allem hat mich das gut 4 Stellig gekostet die Nachrüstung und Eintragung. Kann ich keinem empfehlen.

Strengstens genommen wäre beim 5er E34 eine Xenon nachrüstung mit Eintragung eh unzulässig, das Das Fahrzeug ab Werk nie mit Xenon ausgestattet war. Das Sagt zumindest TÜV Süd Nürnberg und TÜV Süd Neumarkt. Das müsste dann üebr gesonderte Lichttechnische gutachten gehen uswusw. Das kostet dann richtig.

Wenn man mich fragt versteht der TÜV manchmal siene eigenen Regeln nicht.

Aber bei sowas gehe ich lieber nach dne strengsten Vorschriften; so hat sich die Pozilei schon mehrmals die Zähne an mir ausgebissen.

Hier meien Eintragung im Beiblatt:
Interner Link) http://www.7-forum.com/forum/attachm...7&d=1336677135
Hi ! Technisch gesehen ist es nie 100% legal, da du wie auch ich das Leuchtmittel des bauartgeprüften Scheinwerfers verändert hast.

Wäre ungefähr so wie wenn du in einen H1 Scheinwerfer H7 Leuchtmittel einsetzt....
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