Zitat:
Zitat von Omicron_Delta
ich habe mir damals mehrmals die info eingebaut; dass man bei nachträglicher Eintragung von Xenon in die Papiere mittlerweile eine Ultraschall ALWR braucht.
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Du hast "modifizierte" Xenons - so weit klar, aber wenn man sie original lässt, müssen sie dann auch eingetragen werden ? Lt. KBA Nummer vom Scheinwerfer sind diese zugelassen für den E32 ? Oder gilt das nur wenn man die Papiere dazu hat (was ja bei Hella ein Problem wird, aber von Bosch sind sie verfügbar) ?