Achso ja , weil ECE-R-48 gefallen ist:
6.22.6.2.1. Ist eine Leuchtweitenregelung erforderlich, um den Vorschriften des Absatzes 6.22.6.1.2 zu
entsprechen, so muss sie automatisch arbeiten.
6.22.6.2.2. Bei Ausfall der Leuchtweitenregelung darf sich die Lage des Abblendlichtbündels nicht so
verändern dass seine Neigung geringer ist als zum Zeitpunkt des Ausfalls.
Welchen dieser Punkte erfüllt die Niveauregulierung nicht genauso wie elektrische aLWR ?
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