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Alt 26.08.2013, 22:17   #4
ratbaron
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Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Deswegen ist eine NACHRÜSTUNG bei Fahrzeugen mit Niveauregulierung auch nicht möglich.
Kannst Du nachlesen in den gängigen ECE-Regelungen, hier ECE-R 48. Und natürlich in den gängigen Kommentaren.

Das ist daher kein sondern geltendes Recht.

Wenn man davon keine Ahnung hat sollte man keine schlauen Tipps geben.

Genau deshalb meinte ich ja solltest du das posten von deinen Äußerungen bitte unterlassen, wenn du sie nicht genau belegen kannst.

Zitiere bitte mal genau den Absatz dieser Regelung, welcher die Niveauregulierung ausschliesst.

Und ja genau, wie Markus schreibt. Genau die Wissenschaftliche Arbeit von Stefano, welcher selbst im Bereich Homologation arbeitet meine ich.

Diesen Irrglauben mit der Niveauregulierung hat er damals sogar mir selbst ausgetrieben !!
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