Nicht bei einer Nachrüstung. Wenn damals ab Werk ja, bei einer Nachrüstung reicht eine Niveauregulierung nicht aus.
Ihr seid alt genug, wenn jemand meint, er müsse das trotzdem machen, bitte

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Ahnung von der Materie hab ich mehr als dem Verkehrsteilnehmer lieb ist...
Zitat:
Es gibt auch genug Fahrzeuge (vornehmlich LKW und Busse), die Xenon aber keine aLWR besitzen.
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Komisch, das Gesetz sieht hier keine Ausnahme vor.