Zitat:
Zitat von John McClane
Falsch. Bei einer Nachrüstung unerheblich, da er dann eine aLWR haben MUSS.
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Auch nicht richtig!
Lese dir mal im E34 Forum die hoch-informativen Beiträge von JohnMastrovolta durch.
Wenn jemand Ahnung von der Materie Eintragung hat - dann er.
Grob skizziert: Xenon muss bestimmte Grenzwerte einhalten, was den Lichtkegel angeht. Dies wird (seiner doch fundierten) Meinung nach durch die Niveau erreicht und erfordert keine aLWR.
Es gibt auch genug Fahrzeuge (vornehmlich LKW und Busse), die Xenon aber keine aLWR besitzen.
Wie gesagt das geht und ist durchaus legal - wird aber offensichtlich von den wenigstens so akzeptiert.
Gruß
Markus