Deswegen ist eine NACHRÜSTUNG bei Fahrzeugen mit Niveauregulierung auch nicht möglich.
Kannst Du nachlesen in den gängigen ECE-Regelungen, hier ECE-R 48. Und natürlich in den gängigen Kommentaren.
Das ist daher kein
Zitat:
schwer auszutreibenden Fehlglauben
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sondern geltendes Recht.
Wenn man davon keine Ahnung hat sollte man keine schlauen Tipps geben.