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Alt 21.08.2013, 18:44   #9
mahooja
seven till heaven
 
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Deiner ist ja auch Bj. 96 und somit trifft die Vorschrift nicht zu. Falls dein Auto nach dem 1. April 2000 mit Xenon ausgestattet wurde musst du es ja keinem erzählen. Wenn du so beim TÜV warst ist doch alles gut, wo genau ist jetzt dein Problem? Meinen e34 Kombi aus 96 hatte ich auch umgerüstet ohne WIWA, gab nie Probleme beim TÜV oder mit den Gesetzeshütern. Natürlich sollte dein Licht nicht blenden, flackern o.ä. wie man es oft an irgendwelchen nachgerüsteten Gurken sieht
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Björn


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Geändert von mahooja (21.08.2013 um 18:50 Uhr).
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