Zitat:
Zitat von tarantula71
Hi,
hab jetzt seit zwei Tagen einen 7er vom 30.12.1996.
Der hat auch Xenon und keine Scheinwerfer-Reinigungs-Anlage.
Scheint wohl echt niergendwo was erfahren zu sein ob das OK ist.
TÜV-Technisch gesehen..............
lg
micha
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Das Thema wurde gefühlte hundertmal durchgehechelt. Dabei ist alles ganz einfach und steht in der StVZO:
§50 Abs. 10
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
§72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen:
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.