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Alt 10.08.2013, 15:01   #3
amnat
† August 2024
 
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Fahrzeug: E38-728iA BJ.09'98, Prins 160'''km, Auslaßv.beschäd.; E24-628CS Bj.01'80, H-Kennz.; E24-635CSI EZ 04'88, stillgelegt; F15-xDrive40d EZ 07'16
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Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Man kann u.U. die zul. Anhängelast um die Stützlast von z.Bsp. 100 kg erhöhen. Das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs einschließlich der Stützlast darf jedoch nicht überschritten werden und das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf auch nicht höher sein.

Demzufolge darfst Du höchstens 2100 kg + 100 kg = 2200 kg anhängen, unabhängig von den maximalen technischen Belastungsmöglichkeiten einer AHK. Im Fzg-Schein stehen ggfls. weitere Einschränkungen und Erweiterungen.

Erhöhen könnte man eine Anhängelast mittels einer durchgehenden Bremse oder vielleicht auch sogar um den Faktor 1,5, wenns Auto Allradantrieb hat, das als "geländegängiges Fahrzeug" gewertet werden kann.


Mein kleiner E38 hat gemäß Fzg-Schein Feld O.1 eine Anhängelast von 1900 kg. Zu O.1 bis zu einer 8%-igen Steigung sogar 2100 kg.
Versehentlich bin ich in der Nacht mit einem 1700_kg-Anhänger mal die 16 % hinter Zirl in Richtung Garmisch gefahren. Das war kein Spaß, kann ich euch sagen; vor allem nicht wieder runter!
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MfG amnat minus Franken in 2015

Geändert von amnat (10.08.2013 um 15:06 Uhr).
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