Zitat:
Zitat von RS744
Habe ich, und erwartungsgemäß steht bei den nachgelesenen drei Versicherungen so ein Quatsch da nicht drin.
Also von welcher Versicherungsgesellschaft sprichst Du? 
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Hier mal die Aussage eines freundes der bei der Allianz arbeitet.
Die KFZ-Haftpflichversicherung zahlt den Schaden an fremden Eigentum bzw. Personenschäden auf jeden Fall, kann Dich aber in Regress nehmen, wenn Du mit "für die Witterungsverhältnisse ungeeigneter Bereifung" unterwegs warst. Die Kaskoversicherung ist in dem Fall nicht leistungspflichtig.
Kommt in Deutschland also nicht auf dei Jahreszeit, sondern die aktuellen Witterungsverhältnisse an ... UND auf die M+S-Freigabe der Allwetterreifen. In Österreich hingegen besteht generelle Winterreifenpflicht afaik von Oktober bis April; dort werden nur echte WinterPneu's mit einer Mindestprofiltiefe von 4mm als zulässige Winterbereifung anerkannt; da kann's z.B. mit der Versicherng u.U. Ärger geben, da die örtlichen Verkehrsvorschriften nicht beachtet wurden.
Zeigen die Allwetterreifen auf der Reifenflanke das M+S-Symbol, verbunden mit einem stilisierten Eiskristall, dann erfüllt auch dieser spezielle Allwetterreifentyp die Mindeststandards für Winterbereifung; entsprechende Profiltiefe vorausgesetzt bist Du dann versicherungstechnisch auf der sicheren Seite.