Hallo Sebastian,
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					Zitat von Lexmaul  Das Gutachten muss er dann selber zahlen und ist auch (erstmal) nicht für die Versicherung bindend - sie hat bei einem Kaskoschaden klar das Recht, einen Gutachter zu stellen. | 
	
 ganz so einfach ist es nicht, denn der Geschädigte hat ebenfalls das Recht dazu, und die Versicherung ist in der Erstattungspflicht. Die Frage ist, ob man so lange warten muss, und ob man in der Sammelbegutachtung einen Nachteil sehen kann und darf -möglicherweise wäre dies Geggenstand einer Einzelfallbetrachtung. Man könnte vielleicht seiner Schadensminderungspflicht nicht ausreichend nachkommen, wenn der Sammelgutachter deutliche Nachlässe bietet. Ansonsten würde ich 
immer versuchen, einen eigenen Gutachter als Erster an den Start zu bringen. Zum Anzweifeln eines bereits erstellten Gutachtens braucht man schon handfeste Gründe -das gilt für beide Seiten. Daher ist oft der im Vorteil, der schneller ist.
Wie gesagt, würde ich das möglichst einem RA übertragen. Zwar bin ich rechtsschutzversichert, aber selbst wenn ich jedesmal den Anwalt hätte selbst zahlen müssen, hätte es sich gelohnt -bislang ohne Ausnahme.
Gruß
Boris