Zitat:
Zitat von PacificDigital
also nen Lenkrad ohne Airbag einbauen, das wird richtig Probleme beim TÜV geben, denn der Airbag ist ein Sicherheitsrelevantes Bauteil, welches nicht entfernt werden darf und auch funktionabel sein MUSS. Z.B. bedeutet eine Leuchtende Airbaganzeige dass kein TÜV bestanden wird... unter anderem erlischt die Bauartzulassung und der Versicherungsschutz...
ich würde das Vorhaben nochmals richtig gut überlegen 
|
Das hat doch der TE ueberhaupt nicht vor!
