Okay, dann eben auch eine einschätzung aus Österreich, von einer "zur durchführung der wiederkehrenden Überprüfung nach §57a geeigneten Person"
Der Prüfer
KANN Rad/Reifen kombinationen "Absegnen" wenn sie ihm "eintragungsfähig" erscheinen.
Ein simpler Rechner im INet sagt aus ob der Abrollumfang übereinstimmt.
Mit etwas "Augenmass" kann er auch feststellen, ob "Gefahr in Verzug" ist (Über Radläufe hinausragend, Kontaktgefahr zu Federbein, Radlauf, etc..)
Auch wenn sie NICHT im Zulassungsschein eingetragen sind.
Wenn man die Nötigen Papiere mitbringt, vereinfacht das natürlich die Sachlage.
Es ist halt so, (zumindest in Österreich)... Wenn der Prüfer das Gutachten unterschreibt, haftet er mit seinem Privatvermögen!!!!
d.H....wenn etwas passiert, aufgrund einer falschen einschätzung bei einer begutachtung, kann das Leben ganz schön finster werden!!!!!
Also bitte nicht immer auf den Prüfern rumhacken!!!!
Wir sind nicht die bösen in dem Spiel!!!!!!!
Ach ja.... wenn jemand anfängt zum "Tische rücken"... während ich eine Begutachtung durchführe habe ich Beamtenstatus, kann also nach hinten losgehen.
Weiters kann ich ohne Angabe von gründen eine Begutachtung ablehnen....
Fährst also unverrichteter Dinge wieder nachhause.
btw.... wennst jemand ganz blöd kommt......
Es gibt relativ viel "ermessensspielraum" bei der Begutavhtung.
Wenn man Pech hat, fährt man dann mit einem Negativ-Gutachten vom Hof.
Dieses liegt natürlich den Behörden vor, die sich den Wagen bei wieder-inbetriebnahme (andere Prüfstelle gibt Positives Gutachten) ganz genau ansehen wollen.
Und glaub mir, wenn du dort dann "Tische rückst" werden die nicht kleinlaut, sondern dein Wagen aus dem Verkehr gezogen



