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Alt 06.04.2013, 11:48   #5
nossi
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Ach hier geht es weiter!

Nochmal Hallo in die Runde,

ich würde auch den Gang zum Anwalt vorschlagen. Du musst versuchen nachzuweisen, dass der Schaden schon bei Kauf vorlag. Zeugen (auch Rechnungen für Kühlmittel / Öl, Werkstattdiagnosen usw.) für den Kühlmittelverlust / Ölverlust wären da hilfreich. Ansonsten wäre es wohl "normaler" Verschleiß. Allerdings könnte ein beweisbarer Schaden zu Folgeschäden geführt haben...
Fordere doch den Verkäufer mal zum Nachbessern auf. Mit entsprechender Fristsetzung. Lass dass Schreiben (protokolliert) von einem Bekannten lesen und eintüten und sende es per Einschreiben / Rückschein. Nach verstreichen der Frist lässt Du instandsetzen, schickst dem Verkäufer die Rechnung. Nach gleicher Methode mit Fristsetzung. Dann zum Anwalt und vor Gericht.
Mach nichts mündlich oder per Mail oder Fax. So bewahrst Du Dir alle Möglichkeiten für einen Prozess.

Grüße

Nossi
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