Hi,
welche Formalien zum wandeln nötig sind, weiß ich nicht genau.
Zwei erfolglose Reparaturversuche sind jedenfalls nötig. Ich werde mich umhören.
Wirtschaftlich heißt Wandlung, man bekommt erstmal alles zurück, inklusive auch Überführungskosten.
Es werden einem pro 1000 gefahrenen km 0,65? % (siehe thread in diesem Forum) des Kaufpreises in Abzug gebracht. Dieser Prozentsatz kommt von irgendeiner Rechtssprechung zu dem Thema. Es gibt wohl auch eine Untergrenze von 0,5 pro Tausend. Weniger Abzug wird sicher schwierig.
Es werden natürlich auch Beschädigungen abgezogen.
Keinesfalls muß man bei Wandlung ein neues Fahrzeug der Marke kaufen.
Gruß
MP
|