Zitat:
Zitat von warp735
Das gilt vielleicht bei einem auftretenden Mangel, aber doch wohl kaum, wenn man schon von vorneweg beschissen wurde 
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Dann mal viel Spaß beim Prozess. Rechne mal mit 2 Jahren Prozessdauer (LG und OLG), in denen Du dann das defekte Auto mit den entsprechenden Kosten fachgerecht einlagern darfst.
Und was willst Du dann in der Zwischenzeit fahren? Fiesta?
Insofern ist es doch OK, wenn der Verkäufer freiwillig eine fachgerechte Behebung des Schadens anbietet.