Klar, wenn ein Hersteller ein Verfahren anwendet und auf das Teil eine KBA erhält ist das ok.
Wenn Du aber ein Teil nimmst war eine KBA hat und es änderst, selbst wenn das Verfahren woanders usus ist, dann kannst Du Probleme bekommen. Ich hatte ja nicht ohne Grund welche.
Mir ist klar: Wo kein Kläger da kein Richter. Und das man mit anderen Felgen zur Hu fahren kann...
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"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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