Zitat:
Zitat von Chevyman
Rückrüsten und wechsel in eine schlechtere Schadstoffklasse geht nicht (H- Zul lassen wir mal weg)
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Das ist kein Problem. Du baust das Teil aus fährst zum TÜV. Der schlüsselt wieder in die alte Stufe und nach dem Besuch der Zuslassungsstelle geht alles seinen behördlichen Gang. Der TÜV möchte 56€ dafür. Preis Stand heute.
Es ist also absoluter Blödsinn dass Rückrüsten nicht geht. Alles was man zusätzlich eingebaut und eingetragen hat kann man auch wieder austragen. Man kann also jederzeit den Auslieferungszustand wieder herstellen. Das macht ja auch Sinn. Technisch ist die Eintragung eines KLR nichts anders als eine andere Felge, Reifen, Lenkrad etc.
Was nicht geht ist eine Änderung die mit der Betriebserlaubnis mit der der Wagen geliefert worden ist. Es ist also nicht möglich einen Airbag auszubauen und das einzutragen, wenn er ab Werk mit dem Luftsack geliefert worden ist. Es spielt keine Rolle ob es auch Fahrzeuge ohne Airbag gegeben hat. Man kann aber jederzeit einen Airbag Rückrüsten, wenn er nachgerüstet worden ist, es ist dann einer Herstellung des originalen Zustands.