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Alt 31.03.2004, 08:21   #7
RoadRunner
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Also um das nochmal klarzustellen:

Der Betrieb von Anlagen mit R12 ist nicht verboten ,

Verboten sind in Deutschland nur Wartungsarbeiten, bei denen der Kühlmittelkreislauf geöffnet werden muß.
Äußerliche Wartungsarbeiten sind in D ebenfalls nicht verboten .

In der Schweiz ist die Befüllung mit R12 übrigens noch ganz legal.

Die Kombination in der Schweiz befüllen / in Deutschland fahren ist also völlig in Ordnung.

Grüße, RR
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