Also um das nochmal klarzustellen:
Der Betrieb von Anlagen mit R12 ist nicht verboten ,
Verboten sind in Deutschland nur Wartungsarbeiten, bei denen der Kühlmittelkreislauf geöffnet werden muß.
Äußerliche Wartungsarbeiten sind in D ebenfalls nicht verboten .
In der Schweiz ist die Befüllung mit R12 übrigens noch ganz legal.
Die Kombination in der Schweiz befüllen / in Deutschland fahren ist also völlig in Ordnung.
Grüße, RR
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