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Alt 19.02.2013, 13:31   #1
e23-Fan
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Ort: Leipzig
Fahrzeug: e23 735iA (1985); MB 220 SEb (1963); MB 300 SEL 3,5 (5/72)

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Zitat:
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Individualdaten vorhanden!

Fahrzeugangaben

Sonderausstattung

S116A STANDARTENHALTER LINKS

Das finde ich erstaunlich, denn nach der "Anordnung über die deutschen Flaggen" gilt:

Zitat:
III. An Dienstkraftfahrzeugen können bei dienstlichen Fahrten die in den Anhängen 2 und 3 beschriebenen Flaggen geführt werden, wenn sich der Amtsinhaber oder die Amtsinhaberin oder in den in Nummer 2 des Anhangs 2 bezeichneten Fällen der Stellvertreter oder die Stellvertreterin im Fahrzeug befindet. Die Flagge ist am rechten Kotflügel anzubringen.
Der 7er war also anscheinend nicht als Dienstfahrzeug für VIPs gedacht (oder er wurde von einem Beamten mir rechts-links-Schwäche beschafft ); vielleicht diente der Standartenhalter nur dazu, eine Flagge für die Kennzeichnung als geschlossener Verband (Begleitfahrzeug für andere Dienstwagen oder Geldtransporter?) zu befestigen:

Zitat:
Bei den meisten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Katastrophenschutz), der Polizei und der Bundeswehr werden Marschverbände durch drei- oder viereckige Flaggen, die an der linken Fahrzeugfront angebracht sind, gekennzeichnet:
Quelle:Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://de.wikipedia.org/wiki/Verband...C3%9Fenverkehr)

Gruß

e23
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