Hallo Ralph ,
erstmal mein Beileid , und nun ein kleiner Tip :
Bei Schäden wo die Reparaturkosten hart an der Grenze des Zeitwertes des Fahrzeuges liegt , gibt es die Möglichkeit der Zeitwert gerechten Reparatur , das heisst es werden im Kostenvoranschlag nicht unbedingt Neuteile sondern gebrauchte verrechnet ( z.B. Kotflügel , Motorhaube ) , du kannst dann über diesen Kostenvoranschlag mit der gegnerischen Versicherung abrechnen und den Wagen in Eigeninitiative reparieren.
Gruß
Detlef
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