Ralph735iA
mach dir keine sorgen. auch ohne rechtsschutzvers. sollte man in jedem fall einen anwalt einschalten.
den anwalt und den gutachter zahlt der schuldige. (bzw. seine vers.)
wünsche dir viel erfolg
gruss jürgen
[Bearbeitet am 27.3.2004 um 19:58 von JB740]
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