nein, auch nebelscheinwerfer sind keine tagfahrlichter...
eine schaltung derer als TFL ist also genau so illegal.
nebelscheinwerfer dürfen ausschliesslich bei starker sichtbehinderung durch wetter eingesetzt werden, begrenzungslicht (standlicht) muß dabei mindestens mit eingeschalten sein. fahrlicht darf, muß aber nicht, eingeschalten sein (wegen eigenblendung)... früher war es sogar zwingend notwendig dass beim einschalten des fernlichtes die nebelscheinwerfer aus gehen (ausser bei DB, da hier die NSW im hauptscheinwerfer verbaut waren)
fahren mit standlicht und NSW ohne sichtbehinderung wird von der streckenkontrolle mit bußgeld geahndet...
