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Alt 05.02.2013, 20:25   #2
Lars E38
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Zitat:
Zitat von KingofDead Beitrag anzeigen
also so wie ich bis jetzt nachgeforscht habe ist es ja eigentlich nicht verboten nur fehlt halt dem scheinwerfer die zulassung dafür
Und solange du, bzw. deine Scheinwerfer keine Zulassung haben, ist es nun mal verboten
Das ist ja genau das, was ich damit meinte, dass VW/Audi eine kostenpflichtige Abnahme und somit Zulassung bekommen haben.
Und falls jetzt wieder jemand auf die Idee kommt:
"Hey, dann lasse ich meine auf 18% gedimmten Fernlichter halt abnehmen..."
wir sprechen hier über einen 5stelligen Eurobetrag, der devinitiv dichter an den 6 Stellen, als an den 4 Stellen dran ist
Lars E38 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten