Zur ursprünglichen Frage - also nicht dem emigrierten Fahrzeugbesitzer:
Ich hab vor Jahren ein Fahrzeug auf einem Schrottplatz entdeckt, das musste her. Natürlich keine Papiere oÄ, auch der Schrottheini wusste nicht mehr wo das Ding her war.
Mittels Fin und unserer Zulassungsstelle kam ich an die Zulassungsstelle des letzten Halters, welche mir nach darlegen meines Problems die Halterdaten mitteilte.
Den hab ich angeschrieben und bekam sogar den alten Brief zugeschickt

Hätte es diesen nicht mehr gegeben, wäre eine Bestätigung des Halters ausreichend gewesen - so die Zulassungsstelle. Wäre der Halter nicht zu ermitteln gewesen, hätte mir das die Zulassungsstelle bestätigt, und meinem Amt die nötigen Daten mitgeteilt.
Irgendwo hab ich mal was von "Brief aufbieten lassen" oÄ gelesen - das wäre nicht nötig gewesen, was aber wohl nur an den freundlichen Ämtern lag. Es kam das Argument der Halter hätte ja sein Eigentum aufgegeben.
(war übrigens auch ein Japaner - Toyota Corolla Coupe Typ e35 Bauj 1975)