... nur mal angenommen, das Fahrzeug wurde dem rechtmäßigen Eigentümer entwendet (geklaut) - dann kann der doch garnicht dafür. Je nach Fahrzeug sollte man probieren, an die Fahrgestellnr. zu kommen. Dann kann man ja eine Halterabfrage durchführen lassen. Ich würde in so einem Fall einfach mal bei der nächsten Polizeidienststelle nachfragen.
Einfach den Wagen sich unter den Nagel zu reißen ist sicher nicht so schlau. Das kann dann mal richtig Ärger geben.
Gruß
Frank
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