Naja, wichtig ist erstmal die Unterscheidung, dass neben der Besitzaufgabe trotzdem noch irgendwer das Eigentum an dem Fahrzeug hat. 
Ein Fahrzeug in seinen Besitz zu bringen, ist relativ problemlos möglich. Besitz ist definiert mit der gewollten Sachherrschaft über eine Sache. Dazu muss allerdings die Verfügungsgewalt über die Sache beim Besitzer liegen - zum Beispiel die Autoschlüssel.   
Einer Besitzaufgabe bei einem PKW würde es nahe kommen, wenn das FHZ unverschlossen mit steckendem Zündschlüssel abgestellt würde. Mit Bestimmtheit kann man allerdings selbst da nicht von einer Besitzaufgabe sprechen. 
Der Eigentümer hingegen muss keinen direkten -oder sagen wir offensichtlichen- Bezug zu der Sache haben. So stehen auch verlorene Sachen im Eigentum von irgendwem, denn die Sache ist zwar besitzlos, allerdings nicht herrschaftslos. Der Sachherrschaftswille wird dem Eigentümer stets unterstellt, weshalb einer Sache ohne Zustimmung des Eigentümers nur in Ausnahmefällen in das Eigentum eines anderen übergehen kann. 
		
		
		
		
		
			
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